Sie haben eine Kündigung erhalten? Als Rechtsanwaltskanzlei aus dem Herzen des Ruhrgebiets vertreten wir Sie als Arbeitnehmer ziel- & ergebnisorientiert im gesamten Bundesgebiet bei Kündigungsschutzklagen gegen Ihren Arbeitgeber.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Sozialrecht
Oft ist das ein emotionaler Schock. Deswegen gilt: Erst einmal die Ruhe bewahren.
Es gibt drei wichtige Punkte, die Sie jetzt unbedingt berücksichtigen sollten:
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen, ist in jedem Fall sinnvoll für Sie. Denn auch wenn Sie nicht im Unternehmen bleiben wollen, erhalten Sie so i.d.R. deutlich bessere Abfindungen.
Hierfür haben Sie allerdings nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit.
Dr. Jörg Hoffmann
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei im Herzen des Ruhrgebiets und spezialisiert auf die Bereiche Arbeitsrecht und Sozialrecht. Die Namensgeber sind Fachanwälte; und zwar sowohl Fachanwälte für Arbeitsrecht als auch Fachanwälte für Sozialrecht. Jeder Berufsträger unserer Kanzlei gewährleistet durch die hohe Spezialisierung eine persönliche und hochqualifizierte Beratung.
Gerade durch die Schnittstellen zwischen dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht kann unsere Kanzlei auch bei sehr komplexen rechtlichen Sachverhalten Lösungen aus einer Hand anbieten. Eine vollständige Übersicht über alle Rechtsbereiche, in denen wir Ihnen für eine kompetente und engagierte Beratung und Vertretung nicht nur in Bochum und dem Ruhrgebiet, sondern auch deutschlandweit zur Verfügung stehen, finden Sie hier.
Knut Hanke
Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Sozialrecht
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Gerne prüfen wir, ob Ihre Kündigung überhaupt rechtswirksam ist, ob Kündigungsfristen eingehalten wurden und ob es eventuell Formfehler bei der Kündigung gab.
Gerne prüfen wir, ob Ihre Kündigung überhaupt rechtswirksam ist, ob Kündigungsfristen eingehalten wurden und ob es eventuell Formfehler bei der Kündigung gab.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
In einer ersten Beratung klären wir gemeinsam, ob der sogenannte allgemeine Kündigungsschutz Anwendung findet.
Dazu bedarf Ihre Kündigung eines Grundes, die sogenannte soziale Rechtfertigung. Die Rechtsprechung hat hier hohe Anforderungen definiert, die durch das Arbeitsgericht überprüft werden.
Grundsätzlich gibt es drei Kündigungsgründe:
Gerne prüfen wir für Sie, ob im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber, die hohen Anforderungen der Rechtsprechung bei einer Kündigung überhaupt erfüllt wurden.
Carolin Haas-Sender
Wir prüfen für Sie, ob im Falle einer betriebsbedingten Kündigung die richtige Sozialauswahl getroffen wurde.
Hier sind die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung maßgeblich.
Bei der Verhaltensbedingten Kündigung wird von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel eine erfolglose Abmahnung vorausgesetzt. Diese unterliegt strengen formalen Anforderungen und bietet somit Angriffspotential.
Die personenbedingte Kündigung ist in der Regel eine krankheitsbedingte Kündigung und bedarf einer sogenannten negativen Gesundheitsprognose. Formal muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.
Genießen Sie möglicherweise einen sogenannten besonderen Kündigungsschutz. Dieser kann sich z.B. aus einem Tarifvertrag, aus Elternzeit, Mutterschutz oder einer Betriebsratstätigkeit ergeben. Aber auch Auszubildende und schwerbehinderte Menschen genießen den besonderen Kündigungsschutz.
Im Falle einer fristlosen, also einer außerordentlichen Kündigung, prüfen wir für Sie, ob hier wirklich ein sogenannter ‚wichtiger Grund‘ bzw. eine schwere Verfehlung vorlagen und ob der Arbeitgeber die besonderen Formalien und Fristen eingehalten hat. Unsere Erfahrung zeigt, oft ist dies nicht so.
Besonderer Kündigungsschutz
Fristlose Kündigung
Unsere Kanzlei vertritt und berät ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebratgremien als Mandanten. In Bochum und deutschlandweit.
Ihr Unternehmen plant Um- oder Restrukturierungsmaßnahmen? Unsere Kanzlei unterstützt Betriebsratsgremien konstruktiv und zielführend bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Betriebsänderung bedeutet oft schwerwiegende Einschnitte für die Belegschaft. Dies erfordert die Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan. Bei diesen Verhandlungen gibt es zahlreiche und extrem komplexe rechtliche Sachverhalte, die zu berücksichtigen sind.
Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei verhandeln wir für Betriebsräte konstruktiv und zielführend im Sinne der Belegschaft mit der Arbeitgeberseite.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Aber wie verhält es sich mit den Honorarkosten?
Im Rahmen der sogenannten Erforderlichkeit ist der Arbeitgeber zur Übernahme des Rechtsanwaltshonorars verpflichtet.
Bei Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern unterstellt der Gesetzgeber diese Erforderlichkeit. Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zur Verfügung.
Rechtsanwältin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht erteilt Arbeitgebern eine ABSAGE. Die Nutzung von sogenannten Keyloggern zum Zwecke der verdeckten Überwachung von Arbeitnehmern ist unzulässig. Sehen Sie hier den TV Bericht:
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Sehr geehrte und geschätzte Mandantinnen und Mandanten,
wir teilen Ihre Sorgen und werden weiter für Sie anwaltlich tätig sein können und fühlen uns Ihrer und der Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen verpflichtet. Wir verfügen über die modernen Möglichkeiten über Internet Ihre Interessen und Ansprüche weiter rechtswirksam zu verfolgen und können alternativ zu persönlichen Beratungsterminen auch Videoberatungen im Einzelfall anbieten.
Hotline für Arbeitsrecht:
0234 586977-0
Sie können Mandate auch per E-Mail erteilen: team@arbeitsrecht.team
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Mediator
Büroleitung
Unsere Kanzlei vertritt und berät ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebratgremien als Mandanten. In Bochum und deutschlandweit.
Hotline für Arbeits- & Sozialrecht:
Telefon: 0234 5869770