FAQ Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Arbeits- & Sozialrecht aus Bochum

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht?


Hier finden Sie Antworten auf vielfältige Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht.

Krankmeldung / Krankschreibung

Ab wann muss eine Krankmeldung vorliegen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie spätestens am vierten Tag Ihren Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Ihr Arbeitgeber kann aber auch bereits vor dieser Frist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

Was ist erlaubt, wenn man krankgeschrieben ist?

Grundsätzlich dürfen Sie sich während Ihrer Krankschreibung nicht genesungswidrig verhalten. Sie dürfen allerdings z.B. folgendes:

► Im Supermarkt Lebensmittel einkaufen.

► Einen Spaziergang an der frischen Luft unternehmen.

► Auch ein Aufenthalt an Ostsee und Reisen mit der Bahn können möglich sein.

Beachten Sie aber bitte: Wenn Sie allerdings trotz einer leichten Grippe bspw. einen Skiurlaub machen, dann kann dies zu einer fristlosten Kündigung führen. Ihr Arbeitgeber hat übrigens auch kein Recht zu erfahren, weshalb Ihr Arzt Sie krank oder arbeitsunfähig geschrieben hat.

Fälligkeit Lohn- & Gehaltszahlungen

Wann muss der Lohn auf dem Konto sein?

Dies ist im BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Als Arbeitnehmer müssen Sie erst einmal in Vorleistung gehen. Das bedeutet, dass Sie erst arbeiten müssen und dann Ihre Lohn- bzw. Gehaltszahlung erhalten. Das Gehalt muss dann spätestens im Folgemonat bezahlt werden. Oftmals sind im Arbeitsvertrag Stichtage definiert wie z.B. der 01. oder der 15. des Monats. Diese finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Bei Tarifverträgen sind dort jeweils definierte Regelungen bindend.

Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren

Wer zahlt den Anwalt?

Beim Arbeitsgericht zahlt jede Partei die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Die Gerichtsgebühren zahlt die Partei, die verliert. Bringen Sie bitte zu unserem ersten Termin auch bitte immer die Kontaktdaten sowie die Versicherungsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) mit.

Arbeitszeiten & Pausen

Wie viele Tage darf/ muss man am Stück arbeiten?

Maximal sind 13 aufeinanderfolgende Arbeitstage erlaubt und möglich. Das europäische Recht sieht allerdings 24 Ruhestunden bei einem Siebentageszeitraum vor.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Arbeitnehmer dürfen pro Woche von Montag bis zum Samstag jeweils acht Stunden arbeiten. Dementsprechend sind bei einer regulären 40 Stunden Woche acht Überstunden pro Woche möglich.

Wie viele Stunden darf/ muss am Tag maximal gearbeitet werden?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden auf zehn (oder unter bestimmten Umständen auf zwölf Stunden) verlängert werden. Dies geht allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten oder in einem Zeitraum von 24 Wochen eine Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden täglich nicht überschritten wird.

Was zählt als Arbeitspause?

Als Arbeitspause werden nur Arbeitsunterbrechungen von mindestens einer Viertelstunde gewertet. Wenn Sie zwischen viereinhalb und sechs Stunden arbeiten, dann haben Sie ein Anrecht auf eine halbe Stunde Pause. Beträgt Ihre Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, dann haben Sie ein Anrecht auf eine Stunde Pause. Grundsätzlich dürfen Erwachsene nicht länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten und Jugendliche nicht länger als viereinhalb Stunden.

Was ist, wenn der Arbeitgeber keine Pausenzeiten gewährt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Pausenzeiten gewährt, dann wäre dies eine Ordnungswidrigkeit und könnte mit einer Geldbuße von bis 15.000 € sanktioniert werden.

Kann und darf man auf Pausenzeiten verzichten?

Nein, denn laut Arbeitszeitgesetz sind Pausen eine Pflicht.

Abmahnung

Wer darf im Unternehmen abmahnen?

Grundsätzlich ist eine Abmahnung nur wirksam, wenn Sie von einer weisungsbefugten und dazu berechtigen Person erteilt wurde. Das sind z.B. Mitarbeiter im Unternehmen die auch berechtigt wären den Arbeitnehmer zu kündigen.

Wann ist eine Abmahnung wirksam bzw. unwirksam?

Wenn der Arbeitnehmer einen Fehler begeht, der jedem anderen Arbeitnehmer auch hätte passieren können, er also einen leichten Fehler begeht, dann ist eine Abmahnung wahrscheinlich unverhältnismäßig und damit unwirksam. Wann allerdings eine Abmahnung wirklich unverhältnismäßig ist, entscheidet im Zweifel das Arbeitsgericht.